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Pendeln de lux – ab 01.01.2025:

Nimm’s D-Ticket nach Luxemburg!

Fahre mit dem D-Ticket mit Bus und Bahn im grenzüberschreitenden Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg – egal ob für Beruf oder Freizeit.

Alle grenzüberschreitenden Bus-Linien der RGTR im Überblick

Weitere grenzüberschreitende Nahverkehrslinien

Das D-Ticket gilt weiterhin in den Nahverkehrszügen zwischen Trier Hbf und Luxembourg Gare Centrale:

Außerdem gilt das D-Ticket bereits auf folgenden grenzüberschreitenden Buslinien zwischen Deutschland und Luxembourg:

 

Keine Anerkennung findet dagegen auf folgenden Linien statt:

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den regionalen Verbundpartnern:

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Fragen und Antworten

Auf welchen Linien zwischen Deutschland und Luxemburg kann ich das D-Ticket nutzen?

Das D-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgische RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, für zunächst 17 Monate mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien: 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405, 407

Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das D-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen.

Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um das D-Ticket als Job-Ticket zu beantragen?

Alle Infos zum D-Ticket als Job-Ticket finden Sie auf der Job-Ticket-Seite des saarVV oder auf der JobTicket-Seite des VRT .

Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes D-Ticket. Erforderlich ist, dass Ihr Arbeitgeber mit mindestens 25 % den Kaufpreis des D-Tickets fördert. Seitens Bund und Ländern werden weitere 5 % Rabatt auf den Ticketpreis gewährt. In Folge können Sie dann als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2025 das Job-Ticket für einen Preis von maximal 40,60 Euro (statt 58,00 Euro) pro Monat erwerben.

Voraussetzung ist, dass es in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Dienststelle mindestens drei Beschäftige (saarVV) bzw. mindestens fünf Beschäftigte (VRT) gibt, die sich für das Job-Ticket entscheiden und Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem saarVV oder dem VRT abschließt.
Unternehmen, die diese Zahl im VRT nicht eigenständig erreichen, können sich zusammenschließen, um eine JobTicket-Kooperation einzugehen. Die Ausgabe des Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRT erfolgt als Handyticket.

Sie haben weitergehende Fragen zum Job-Ticket?
Die Mitarbeitenden der Verbünde saarVV und VRT helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktdaten des saarVV (Projektbüro „Tarifberatung“):
Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr
Beratung per Telefon: +49 681 5003 400 oder E-Mail: projektbuero@saarVV.de

Kontaktdaten des VRT:
Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr
Beratung per Telefon: +49 651 145960 oder E-Mail:
jobticket@vrt-info.de

Wie können wir als Arbeitnehmervertretung unsere Mitglieder dabei unterstützen, das D-Ticket als Job-Ticket zu beantragen?

Sprechen Sie als Interessenvertretung der Beschäftigten Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten des Job-Tickets an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des saarVV-Projektbüros „Tarifberatung“ kommen gerne persönlich für eine Beratung vorbei - sei es im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Gremiensitzung.

Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte sollte das Job-Ticket ein festes Angebot sein, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf dem täglichen Weg zur Arbeit unterstützen.

Welche Vorteile bieten sich für ein Unternehmen, wenn es seinen Mitarbeitenden das D-Ticket als Jobticket anbietet?

Das D-Ticket bietet vor allem einen entspannten Arbeitsweg für Ihre Beschäftigten. Außerdem zeigen Sie Wertschätzung und steigern die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten. Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.

Gelten der RegioZonen-Tarif und die ÖkoCard weiterhin?

Die bisherigen grenzüberschreitenden Tarif-Angebote „RegioZone“ und „ÖkoCard“ gelten weiterhin. Weitere Informationen dazu gibt es hier:

RegioZonen-Tarif

ÖkoCard (DB) oder ÖkoCard (CFL)

Wie lange gilt die neue Regelung?

Die kostenlose Nutzung der grenzüberschreitenden Buslinien der RGTR läuft bis Mai 2026. Weitere Informationen zu diesem Projekt sind hier erhältlich:

Projektseite TicketDeLux

Wo kann ich mit dem D-Ticket über die deutsch-luxemburgische Grenze fahren?

Alle Bus- und Bahnverbindungen des grenzüberschreitenden Nahverkehrs sind mit dem D-Ticket nutzbar. Ausgenommen sind lediglich die grenzüberschreitenden Fernverkehrsangebote von FLIXBUS, der Saarbrücken-Luxemburg-Express (CFL-Buslinie L40) sowie die Fährverbindung zwischen Oberbillig und Wasserbillig.

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